KT-Rent BV : ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1        GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1     Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle zwischen der KT-Rent BV, Taunusweg 4, 3740 Bilzen (Belgien), im Folgenden: „KT-Rent BV“, und dem Käufer (wie auf dem jeweiligen Auftragsformular angegeben) geschlossenen Verträge über den jeweils auf einem Auftragsformular spezifizierten Kauf oder Verkauf von Waren (bzw. die Erbringung von Dienstleistungen).

1.2     In den Dokumenten des Käufers (einschließlich seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen) genannte Bestimmungen haben für das Rechtsgeschäft mit der KT-Rent BV keinerlei Gültigkeit. Sollen andere allgemeine Geschäftsbedingungen gelten sollen, so ist dies schriftlich zu bestätigen. In einem solchen Fall gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend.

1.3     Durch Abschluss eines Vertrags mit der KT-Rent BV erklärt der Käufer, eine Ausfertigung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten zu haben und diese zu akzeptieren.

1.4     Der Käufer erklärt, alle in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorkommenden Fachbegriffe zu kennen und zu verstehen, einschließlich etwaiger Ergänzungen sowie der in Angeboten vorkommenden Fachbegriffe.

2        AUFTRAGSERTEILUNG UND LIEFERBEDINGUNGEN

2.1     Aufträge und/oder Lieferbedingungen sind nur nach einer schriftlichen Bestätigung durch die KT-Rent BV gültig. Das voraussichtliche Lieferdatum wird bei Auftragserteilung vereinbart. Die KT-Rent BV und ihre Vertreter und Gehilfen unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, um eine fristgerechte Lieferung der Waren bzw. Erbringung der Dienstleistungen zu gewährleisten. Der Käufer erkannt an, dass Fristen für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen lediglich indikativen Charakter haben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Die Überschreitung einer solchen indikativen Frist begründet keinen Anspruch auf eine Auflösung des Vertrags oder auf Entschädigungszahlungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Die KT-Rent BV ist zu Teillieferungen berechtigt, die gesondert in Rechnung gestellt werden und zu bezahlen sind. Jede Teillieferung stellt in diesem Fall einen eigenen Vertrag dar.

2.2     Die Annahme eines Angebots bindet beide Vertragsparteien. Storniert der Käufer einen erteilten Auftrag, so ist er zur Zahlung der in Art. 4.12 genannten Vertragsstrafe verpflichtet. Etwaige darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der KT-Rent BV sowie ggf. das Recht, die Erfüllung des Vertrages zu verlangen, bleiben davon unberührt. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Stornierung von Aufträgen für die Lieferung individuell nach Kundenwunsch hergestellter Waren. Storniert der Käufer einen solchen Auftrag für die Lieferung individuell nach Kundenwunsch hergestellter Waren, so bleibt er zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises zuzüglich aller weiteren Kosten und etwaiger Schadensersatzzahlungen verpflichtet.

2.3     Weicht die Auftragsbestätigung der KT-Rent BV vom vom Kunden erteilten Auftrag ab, so ist der Käufer an den Auftrag gebunden, sofern er die KT-Rent BV nicht innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung von seinem Widerspruch in Kenntnis setzt. 

2.4     Die KT-Rent BV behält sich das Recht vor, die Auftragserfüllung auszusetzen, wenn der Käufer sich gegenüber der KT-Rent BV oder einem ihrer Tochterunternehmen im Zahlungsverzug befindet oder insolvent ist.

2.5     Lehnt der Käufer die Annahme einer Lieferung ab oder ergibt sich eine direkt oder indirekt auf den Käufer zurückzuführende Lieferverzögerung, so gehen entstehende Lagerkosten zulasten des Käufers. Das Recht der KT-Rent BV, den Vertrag zu kündigen, bleibt davon unberührt.

3        PREISE UND STEUERN

3.1     Alle Angebote und Preisangaben der KT-Rent BV einschließlich der in Katalogen und Preislisten angeführten Preise haben lediglich informativen Charakter und sind in keiner Weise bindend.

3.2     Angebote und Preisangaben haben eine maximale Gültigkeit von dreißig Tagen, sofern die KT-Rent BV nicht schriftlich eine abweichende Gültigkeitsdauer angibt.

3.3     Es gelten die im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung genannten Preise. Unbeschadet der Bestimmungen von Art. 3.5 haben Preisberechnungen und Angebote lediglich informativen Charakter und sind bis zur Annahme des Angebots nicht bindend. In keinem Fall sind von der KT-Rent BV für einen bestimmten Auftrag bestätigte Preise auch für Folgeaufträge bindend.

3.4     Die genannten Preise können infolge von steigenden festen und/oder variablen Kosten (zum Beispiel Löhne, Sozialbeiträge, Materialkosten, Verarbeitungskosten, Energiekosten, Wechselkurse etc.) erhöht werden. Finden Preiserhöhungen gemäß Art. 3.2 statt, so geschieht dies stets proportional zur Änderung der jeweils zugrundeliegenden Kosten.

3.5     Die Preise verstehen sich einschließlich der Verpackungskosten. Sie enthalten jedoch nicht die ggf. anfallenden Transportkosten, Versicherungskosten, Umsatzsteuer, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben etc., sofern nicht schriftlich etwas anderes bestimmt ist.

3.6     Wünscht der Käufer bestimmte Lieferfristen, Lieferadressen oder Lieferbedingungen oder hat der Käufer diesbezüglich fehlerhafte Informationen übermittelt, so ist die KT-Rent BV berechtigt, dem Käufer die dafür anfallenden zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.

3.7     Der Käufer ist in keinem Fall zur Aufrechnung berechtigt.

4        ZAHLUNG – KREDITRAHMEN – ZINSEN – VERTRAGSSTRAFE

4.1     Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu begleichen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Rechnungsbeträge sind spätestens an dem im jeweiligen Auftrag oder der Rechnung genannten Datum auf das von der KT-Rent BV angegebene Konto zu überweisen. Die Einhaltung der Zahlungsfrist ist ein wesentlicher Vertragsbestandteil.

4.2     Die Rechnung gilt dann als bezahlt, wenn der gesamte auf der Rechnung genannte Betrag auf dem von der KT-Rent BV auf dem Rechnungskopf angegebenen Konto eingegangen ist. Alle Rechnungen der KT-Rent BV sind in der jeweils darin angegebenen Währung zu bezahlen. Wird ein Rechnungsbetrag in einer anderen Währung gezahlt, so wird als Wechselkurs der höhere der beiden Kurse zugrundegelegt, die am Rechnungsdatum bzw. am Datum der Zahlung gelten bzw. gegolten haben. Alle dabei anfallenden Bank- und Umtauschkosten gehen zulasten des Käufers. Die Mitarbeiter der KT-Rent BV sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.

4.3     Wird eine Rechnung nicht innerhalb von acht Tagen nach dem Rechnungsdatum per Einschreiben angefochten, so gilt sie als vorbehaltlos akzeptiert.

4.4     Begleicht der Käufer eine Rechnung oder sonstige Zahlungsforderungen nicht spätestens zum jeweils vertraglich vereinbarten und/oder durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegebenen Fälligkeitsdatum, so gelten die folgenden Bestimmungen:

(a)      Der Käufer ist zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 10 % per annum (oder, falls diese höher sind, in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen) auf den noch offenen Forderungsbetrag verpflichtet. Die Verzugszinsen werden jeweils auf Tagesbasis für den Zeitraum vom Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Begleichung des überfälligen Betrags berechnet. Der Käufer ist verpflichtet, die Verzugszinsen zusammen mit dem überfälligen Forderungsbetrag zu bezahlen.

(b)      Der Käufer ist verpflichtet, an die KT-Rent BV innerhalb von vierzehn Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des offenstehenden Forderungsbetrags, mindestens jedoch 250,00 Euro, zum Ausgleich für die unter anderem für das Inkasso der fälligen Beträge und die nachteiligen Auswirkungen auf den Cashflow der KT-Rent BV zu zahlen. Die Vertragsparteien erklären, diese Summe als zutreffende Schätzung des der KT-Rent BV in einem solchen Fall entstehenden Schadens anzuerkennen. Das Recht der KT-Rent BV, höhere Schäden nachzuweisen und deren Ersatz zu fordern, bleibt davon unberührt.

4.5     Befindet der Käufer sich im Zahlungsverzug, werden alle übrigen Rechnungen, für die besondere Teilzahlungsvereinbarungen getroffen wurden, unverzüglich und ohne vorherige Zahlungsaufforderung fällig. Für die auf diesen Rechnungen, deren Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist, beruhenden Forderungsbeträge sind Verzugszinsen zu zahlen. Auch die in Art. 4.4b genannte Vertragsstrafe kann gefordert werden.

4.6     Teilzahlungen werden zunächst auf die in Art. 4.4 genannten Verzugszinsen, dann auf die Vertragsstrafe gemäß 4.4b und 4.12 sowie etwaige Kosten und erst dann auf unbezahlte Rechnungen angerechnet.

4.7     Ausgestellte Schuldscheine, Schecks oder Wechsel begründen in keinem Fall eine Verlängerung der Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung und begrenzen oder ändern keinerlei Zurückbehaltungsrechte, Vereinbarungen oder gebietsbezogenen Zuständigkeiten von Gerichten.

4.8     Ist der Käufer nicht allen seinen vertraglichen Pflichten gegenüber der KT-Rent BV nachgekommen und hat er die von der KT-Rent BV erhaltenen Waren bereits an einen Dritten übergeben, so ist er verpflichtet, seine dem Dritten gegenüber bestehenden Zahlungsansprüche an die KT-Rent BV abzutreten.

4.9     Die KT-Rent BV ist jederzeit und nach eigenem Ermessen berechtigt, Garantien oder Sicherheiten vom Käufer zu verlangen (zum Beispiel wenn Hinweise auf eine negative Finanzlage des Käufers vorliegen). Das Vorliegen solcher Garantien oder Sicherheiten stellt eine aufschiebende Bedingung für die weitere Vertragserfüllung dar.

4.10    Kommt der Käufer einer Zahlungsbedingung oder einer sonstigen vertraglichen Pflicht nicht nach, so ist die KT-Rent BV berechtigt, die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten auszusetzen oder zu verschieben. Die KT-Rent BV behält sich das Recht vor, die Auslieferung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen, bis das Kundensaldo sich wieder innerhalb des vereinbarten Kreditrahmens befindet oder der Käufer den jeweiligen Zahlungsbedingungen oder sonstigen vertraglichen Pflichten wieder nachkommt. Zahlt der Käufer den vereinbarten Kaufpreis bzw. etwaige Vorschüsse nicht fristgerecht, so kann die Lieferfrist entsprechend verlängert werden.

4.11    Befindet der Käufer sich im Zahlungsverzug, so ist die KT-Rent BV unbeschadet aller sonstigen sich aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Rechte und Ansprüche nach eigenem Ermessen berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder dessen Erfüllung zu verlangen. Die KT-Rent BV ist berechtigt, die betroffenen Waren wieder an sich zu nehmen oder auf Kosten des Käufers zurückschicken zu lassen sowie Schadensersatz gemäß Art. 4.12 zu fordern.

4.12      Vertragsstrafe Wird ein Vertrag oder ein erteilter Auftrag vom Käufer gemäß Art. 2.2 oder von der KT-Rent BV gemäß Art. 4.11 (oder infolge einer sonstigen Vertragsverletzung durch den Käufer) gekündigt, so ist der Käufer verpflichtet, innerhalb von vierzehn Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % der offenen Forderung zu zahlen. Die Vertragsparteien erklären, diese Summe als zutreffende Schätzung des der KT-Rent BV in einem solchen Fall entstehenden Schadens anzuerkennen. Das Recht der KT-Rent BV, höhere Schäden nachzuweisen und deren Ersatz zu fordern, bleibt davon unberührt.

5        EIGENTUMSVORBEHALT

5.1     Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen der KT-Rent BV gegenüber dem Käufer einschließlich etwaiger Verzugszinsen und Vertragsstrafen Eigentum der KT-Rent BV. Hat der Käufer den Kaufpreis noch nicht (vollständig) gezahlt, so informiert er Dritte (zum Beispiel Kreditoren oder Insolvenz- oder Nachlassverwalter) per Einschreiben über den Eigentumsvorbehalt der KT-Rent BV, sobald dies durch die Umstände gegeben ist, zum Beispiel dann, wenn eine dritte Partei die Pfändung der Waren beabsichtigt oder bereits vorgenommen hat. Der Käufer informiert die KT-Rent BV in einem solchen Fall ebenfalls per Einschreiben.

5.2     Der Käufer garantiert (falls nötig auch im Namen von Dritten wie Käufern), die KT-Rent BV auf Anfrage unverzüglich darüber zu informieren, wo die Waren sich befinden und der KT-Rent BV auf Kosten und Risiko des Käufers wieder Zugang zu diesen Waren zu verschaffen. Der KT-Rent BV ist hierzu im erforderlichen Umfang ein unwiderrufliches Rücknahmerecht sowie eine Zutrittsberechtigung zum betreffenden Grundstück für den genannten Zweck zu verschaffen.

5.3     Das Risiko an den verkauften Waren (darunter Risiken, die mit unvorhersehbaren Umständen oder höherer Gewalt in Verbindung stehen) geht zum in den Auftragsbedingungen genannten Zeitpunkt auf den Käufer über.

5.4     Der Käufer ist solange nicht berechtigt, über die Waren zu verfügen, bis er den Kaufpreis vollständig bezahlt hat.

5.5     Falls der Käufer unter Zuwiderhandlung gegen Art. 5.4 die Waren an einen Dritten weiterverkauft oder auf andere Weise übereignet, so tritt der Käufer seinen Zahlungsanspruch gegenüber diesem Dritten automatisch an die KT-Rent BV ab. Die KT-Rent BV nimmt diese Abtretung an. Der Käufer informiert seine Kunden über die Abtretung der Forderungen an die KT-Rent BV und stellt der KT-Rent BV alle für die Durchsetzung dieser Ansprüche nötigen Informationen und Dokumente zur Verfügung.

5.6     Der Käufer versichert die Waren bei einer namhaften Versicherungsgesellschaft angemessen gegen Beschädigung, Verlust, Wertminderung, Vandalismus und Diebstahl. Der Käufer legt der KT-Rent BV auf Anfrage entsprechende Nachweise vor. Der Käufer tritt etwaige Versicherungsleistungen bei Versicherungsfällen wegen Beschädigung, Verlust, Wertminderung, Vandalismus und Diebstahl der Waren an die KT-Rent BV ab. Die KT-Rent BV nimmt diese Abtretung an.

5.7     Steht eine den Eigentumsvorbehalt betreffende Klausel der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu anderen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen, so genießt die jeweilige Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets Vorrang.

6        ERFÜLLUNGSORT

6.1     Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz der KT-Rent BV (ab Werk / ex works gemäß ICC Incoterms® 2010). Dies gilt auch dann, wenn die KT-Rent BV für den Transport der Waren aufkommt. In diesem Fall tritt die KT-Rent BV lediglich als Gehilfe des Käufers auf. Der Käufer trägt alle Transportkosten.

6.2     Versand und Transport geschehen unabhängig von der Art und Weise der Organisation des Transports auf Risiko des Käufers. Der Käufer kann die Waren auf eigene Kosten versichern und ist verpflichtet, sie nach Empfang zu inspizieren sowie den Spediteur ggf. innerhalb der geltenden Fristen in Regress zu nehmen.

7        DOKUMENTATION UND PRODUKTSPEZIFIKATION

Der Käufer erhält auf Anfrage zwei Kopien der Produktspezifikationen der bestellten Waren. Alle Spezifikationen und Produktentwürfe sind vertraulich und bleiben Eigentum der KT-Rent BV. Sie dürfen vom Käufer nur im für den Gebrauch der Waren nötigen Umfang verwendet werden. Die Vervielfältigung dieser Informationen sowie ihre Verwendung für andere Zwecke ist gesetzlich verboten und wird verfolgt.

8        REKLAMATION

8.1     Der Käufer ist verpflichtet, sofort nach Eingang der Ware zu prüfen, ob die gelieferten Mengen dem Auftrag entsprechen. Reklamationen hinsichtlich der Liefermengen, des Zustands der Waren oder ihrer Übereinstimmung mit den Auftragsbedingungen sind der KT-Rent BV innerhalb eines Tages nach Eingang der Lieferung per Einschreiben oder Fax zur Kenntnis zu bringen. Nach Ablauf dieser Frist sind Reklamationen, die sich auf die genannten Gründe beziehen, nicht mehr möglich.

8.2     Die Reklamation von Mängeln gegenüber der KT-Rent BV muss bei offenen Mängeln innerhalb eines Tages nach Erhalt der Lieferung und bei verdeckten Mängeln innerhalb von fünf Tagen nach dem Entdecken des Mangels per Einschreiben oder Fax geschehen. Die Reklamation ist zu begründen und durch alle weiteren relevanten Informationen zu ergänzen, zum Beispiel die Auftrags- und Rechnungsnummer. Die KT-Rent BV ist bei Überschreitung der genannten Fristen nicht zur Annahme der Reklamation verpflichtet. Bei Nutzung oder Weiterverkauf der Waren erlischt, außer bei verdeckten Mängeln, jeglicher Haftungsanspruch gegenüber der KT-Rent BV. Etwaige Rechtsverfahren gegen die KT-Rent BV im Zusammenhang mit der Haftung für verdeckte Mängel sind vom Käufer innerhalb eines Jahres nach der Lieferung, spätestens jedoch zwei Monate nach der Entdeckung des Mangels bzw. nach dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel nach billigem Ermessen hätte entdeckt werden können, einzuleiten. Nach Ablauf dieser Fristen verfallen die Forderungen gemäß Art. 1648 des belgischen Zivilgesetzbuchs. Reklamationen und/oder laufende Rechtsverfahren verschaffen dem Käufer in keinem Fall das Recht, seine vertraglichen Pflichten gegenüber der KT-Rent BV auszusetzen, die Annahme der Lieferung abzulehnen oder den Vertrag zu kündigen. Unbeschadet der Bestimmungen von Art. 9.1 ist die Haftung der KT-Rent BV stets auf den für die betroffenen Waren gezahlten Kaufpreis begrenzt.

9        HAFTUNG – HÖHERE GEWALT – INFORMATIONSPFLICHT

9.1     Die gesetzliche Haftung der KT-Rent BV wird durch die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in keiner Weise begrenzt oder sonstwie berührt.

9.2     Vorbehaltlich Art. 9.1 haftet die KT-Rent BV gegenüber der Käufer nicht für:

(a)      die Folgen des Gebrauchs der gelieferten und/oder transportierten Waren für den Benutzer, Dritte oder deren Eigentum;

(b)      Gewinnausfälle sowie direkte oder indirekte Verluste oder Schäden irgendwelcher Art (zum Beispiel Sachschäden, finanzielle Verluste, Gewinnausfall, Personalkosten, Drittschäden, Einkommensverluste).

Der Käufer verzichtet auf etwaige Regressansprüche gegenüber der KT-Rent BV und/oder gegenüber von der KT-Rent BV benannten Dritten und hält diese und die KT-Rent BV schadlos gegenüber allen hiermit in Zusammenhang stehenden Haftungsansprüchen.

9.3     In Fällen höherer Gewalt haftet die KT-Rent BV während des entsprechenden Zeitraums nicht für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Die KT-Rent BV ist in Fällen höherer Gewalt berechtigt, die Vertragserfüllung solange auszusetzen, wie die höhere Gewalt andauert, oder den Vertrag zu stornieren. In diesem Fall bestehen gegenüber der KT-Rent BV keinerlei Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz.

9.4     Im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist höhere Gewalt wie folgt definiert: alle Situationen, die nach billigem Ermessen nicht dem Einfluss der KT-Rent BV unterliegen, zum Beispiel Streiks; Aussperrungen; Transportverzögerungen oder -störungen; Krieg; Aufstände; Brand; Folgen behördlicher oder gerichtlicher Anweisungen, Verordnungen oder Vorschriften; Ausfall der Versorgung mit Erdgas und/oder sonstigen Brennstoffen; Versorgungsprobleme; Materialknappheit oder Mangel an Ausgangsprodukten; Überflutungen; Erdbeben; Atomunfälle oder -zwischenfälle; Wetterbedingungen, die die Vertragserfüllung vorübergehend erschweren oder vollständig verhindern; Ausfall von Maschinen; den Lieferanten der KT-Rent BV zuzurechnende Fehler oder Verzögerungen usw., unabhängig davon, ob die genannten Situationen sich bei der KT-Rent BV oder bei Lieferanten, von denen die KT-Rent BV Waren bezieht, ergeben und ohne, dass die KT-Rent BV verpflichtet ist, die jeweiligen Auswirkungen nachzuweisen. 

9.5     Die KT-Rent BV garantiert die Qualität ihrer Waren nicht, wenn diese unsachgemäß verwendet oder gewartet werden oder wenn vom Käufer oder Dritten unautorisierte Reparaturen vorgenommen werden. 

9.6     Bei Vorliegen eines schwerwiegenden und überprüfbaren verdeckten Mangels ist die Haftungsleistung der KT-Rent BV auf den Austausch des mangelhaften Teils beschränkt. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.

10      GEISTIGES EIGENTUM

Der Käufer ist nicht berechtigt, den Handelsnamen oder Handelsmarken der KT-Rent BV ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens zu nutzen.

11.       ÜBERTRAGUNG VON MASCHINENDATEN ÜBER KEESTRACKER

Der Kunde wird KT-Rent BV keine personenbezogenen Daten übermitteln. Im Rahmen der Dienstleistung wird KT-Rent BV die folgenden Angaben über die Maschine über „Keestracker“, das Rückverfolgungs- Kontrollsystem der betreffenden Maschine, erhalten:

  • Ortsangaben der Maschine
  • Nutzungsdaten der Maschine (wie beispielsweise Betrieb des Motors und andere Funktionen).

 

Der Kunde bestätigt, dass diese Daten keine vertraulichen Unternehmensdaten des Kunden sind. Der Kunde erteilt die ausdrückliche Zustimmung für diese Sammlung von Daten und ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass mit diesen Daten keine natürlichen Personen identifiziert werden können.

Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass diese Daten KT-Rent BV zur Verfügung gestellt werden, um diese im Rahmen der von KT-Rent BV angebotenen Dienstleistungen zu verwenden und seine Dienstleistungen und/oder Produkte anzupassen oder zu verbessern.

12      SALVATORISCHE KLAUSEL

12.1    Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt in keinem Fall einen Grund zur Kündigung des Vertrages dar.

13      GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

13.1    Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Käufer und der KT-Rent BV werden, unabhängig von der Art der erbrachten Leistung und dem Erfüllungsort, ausschließlich vor dem zuständigen Gericht in Antwerpen, Rechtsdepartement Hasselt ausgetragen. Dies gilt auch für Rechtsstreitigkeiten über außerhalb dieses Rechtsdepartements zahlbar gestellte Wechsel. Die KT-Rent BV ist als Klägerin jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen das für den Geschäftssitz des Käufers zuständige Gericht anzurufen.

13.2    Alle Rechtsgeschäfte der KT-Rent BV unterliegen belgischem Recht, die Geltung (1) des Kollisionsrechts, (2) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie (3) der New Yorker Konvention über die Verjährungsfrist beim Internationalen Warenkauf von 1974 ist ausgeschlossen.

Unbeschadet der übrigen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verjähren sich aus Verträgen zwischen den Parteien ergebende Ansprüche des Käufers in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Lieferung der betreffenden Waren. 

13.3    Insoweit eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen zwingendes Recht verstößt, hat dieses Vorrang vor der betreffenden Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.